Das solltet ihr über Hochzeitsfahrten wissen

 

Sicherlich habt ihr bei der Planung eurer Hochzeit oder eures Events besseres zu tun als euch mit rechtlichen Dingen über das Thema Hochzeits- und Eventfahrten zu beschäftigen. Wir möchten aber daß eurer großer Tag so läuft wie ihr es euch erhofft habt. Wir haben leider schon öfters gehört dass das versprochene Hochzeitsauto nicht kam, das Auto nicht in dem erhofften Zustand war oder der Fahrer nicht sehr professionell war.

 

Wer darf eigentlich Hochzeitsfahrten machen?

 

1. Variante:

Viele haben das Glück Jemanden im Bekanntenkreis mit einem schicken Auto zu haben. Das ist eine schöne Möglichkeit standesgemäß gefahren zu werden. Diese Variante ist günstig und man kennt den Fahrer und das Auto. Das ist gesetzlich auch erlaubt wenn es für nicht mehr als einen Unkostenbeitrag für Kraftstoff geschiet.

 

2. Variante:

Ein Fahrzeug zu mieten zum selber fahren ist für viele auch eine gute Möglichkeit. Der Vorteil ist dass man das Auto meistens 24 Stunden zur freien Verfügung hat und auch selber fahren darf(muss). Allerdings werden im Falle eines Schadens eine hohe Selbstbeteiligung fällig. Außerdem muß man sich dann auch meist um die Abholung, den Schmuck und die Betankung selber kümmern oder es kostenpflichtig mit buchen.

 

3. Variante

Einige bieten Hochzeitsfahrten mit Chauffeur bei Internetplattformen auch zum Unkostenbeitrag an. Da dürfte dann aber je nach Aufwand und Entfernung nur 20 - 100 Euro für Kraftstoff bezahlt werden. Sollte mehr Geld verlangt werden ist diese Fahrt nicht mehr erlaubt weil dann die Fahrt dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt. Der Nachteil der bei diesen Angeboten entstehen kann ist, daß  man nicht genau weiß wie zuverlässig der Fahrer und das Auto ist. Außerdem sollte vorher auch geklärt sein daß diese Fahrten versichert sind. Viele normale Versicherungen schließen solche Fahrten aus.

 

4. Variante

 

Fahrten nach dem Personenbeförderungsgesetz.

Jeder Anbieter von Hochzeitsfahrten mit Chauffeur, der mehr Geld als die Kraftstoffkosten verlangt unterliegt ohne Ausnahme dem Personenbeförderungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Personenbeförderung in Deutschland. Die zu erfüllenden Auflagen sind ähnlich wie beim Mietwagen- oder Taxiunternehmen. Benötigt wird eine Mietwagenkonzession für jedes Auto und jeder Fahrer muss einen gültigen Personenbeförderungsschein besitzen. Der Aufand um eine Mietwagenkonzession zu bekommen ist hoch und auch mit vielen Mehrkosten verbunden. Der Vorteil für euch ist dass von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die fachliche Eignung und zuverlässigkeit geprüft wurde. Die Mietwagenkonzession kann auch jederzeit aufgehoben werden wenn Beschwerden dort eingehen.

 

  Weil der Aufwand und die Kosten für eine Mietwagenkonzession sehr hoch ist, gibt es leider auch viele Anbieter die keine Mietwagenkonzession besitzen und trotzdem Hochzeitsfahrten anbieten. Das ist nicht erlaubt und wird mit hohen Strafen geahndet. Außerdem wird die KFZ Versicherung im Falle eines Unfalls keine Kosten übernehmen. Wir können euch nur raten die Finger von solchen Anbietern zu lassen.

 

Unsere Tipps wie ihr einen professionellen und seriösen Anbieter von Hochzeitsfahrten mit Chauffeur finden könnt.

 

1. Schaut euch vor der Buchung das Auto an und lernt den Fahrer kennen.

2. lasst euch bei dem Treffen die Mietwagenkonzession und den Personebeförderungsschein von dem Anbieter zeigen.

 

 

Uns ist euer Tag und eure Sicherheit besonders wichtig. Aus diesem Grund haben wir eine Mietwagenkonzession für jedes Auto und jeder Fahrer hat einen Personenbeförderundsschein. Das Unfallrisiko ist von unserer  KFZVersicherung gedeckt. Um das Ausfallrisiko zu minimieren haben wir 2  sehr gepflegte Autos und 2 Fahrer. 

 

Gerne dürft ihr uns in unserer Rockabillygarage besuchen und uns und die Autos kennen lernen. Wir freuen uns auf euch.