Unsere AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen für:

Event- und Hochzeitsfahrten
von Wedding US Cars

 

Inhaber: Markus Frehmeyer

 

 

 

Süderland 8
24969 Lindewitt


Wir sind immer bemüht Euch einen professionellen Service zu gewährleisten. Sollte es mal zu Problemen jeglicher Art kommen, sprecht uns an. Mit uns kann man über alles Reden! Denn zufriedene Fahrgäste sind die beste Werbung. Bitte liest euch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.

 


(im Folgenden „Vermieter“ genannt) Allen Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäfts- und Vermietbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Reservierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

 Das angebotene Fahrzeug steht ab Standort des Events für den vereinbarten Zeitraum in technisch einwandfreiem Zustand inklusive standesgemäß gekleideten Fahrer zur Verfügung.

Im vereinbarten Preis enthalten sind üblicherweise folgende Leistungen:

 

 Abholen des Brautpaars, Fahrt zur Kirche oder zum Standesamt, Fahrt zum Fototermin, Fahrt zum Ort der Feier oder des Events. Weitere Leistungen auf Anfrage, Preise nach Absprache. Es gelten die vereinbarten und schriftlich bestätigten Preise.

 

 Nach der Anmeldung wird  innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 100 Euro fällig (Vorkasse). Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so wird die Anzahlung nicht erstattet. Einzig bei plötzlicher, schwerer Erkrankung oder Tod wird die Anzahlung erstattet.

 

 Die Verlegung eines bereits bestätigten Termins erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters, andernfalls verfällt die Anzahlung ebenfalls. Kommt der Termin aus Gründen, die der Vermieter zu verantworten hat (defektes Fahrzeug, selbstverschuldeter Unfall) oder aus bestimmten Gründen die der Vermieter nicht zu verantworten hat (zum Beispiel unverschuldeter Unfall) nicht zustande, so wird die Anzahlung zurückerstattet, weitergehende Ansprüche des Mieters oder Anspruch auf Schadenersatz an den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Vermieter hält ein Ersatzfahrzeug und einen Ersatzfahrer vor, es besteht jedoch kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug (z.B. einen baugleichen Oldtimer).  Der Vermieter hält zusätzlich Kontaktadressen von Geschäftspartnern oder Mitbewerbern bereit um in solchen Fällen ggf. noch kurzfristig für Ersatz zu sorgen.

 

 Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde: unrichtige oder unvollständige Angaben (zum Beispiel über Fahrtstrecken) gemacht hat, oder die Anzahlung nicht geleistet hat. Eine sofortige Beendigung der Beauftragung (auch während eines Termins) ist außerdem jederzeit möglich wenn zum Beispiel gegen die Nutzungsbedingungen der Fahrzeuge verstoßen wird. Weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen. Die Geltendmachung von Schadensersatz -Ansprüchen des Vermieters bleibt vorbehalten.